BLG Bizerba Leasing GmbH

Das Verfahren

Sie entschließen sich für ein bestimmtes Investitionsgut, spezifizieren es - eventuell bereits in Verbindung mit dem Lieferanten - und teilen uns Ihr Vorhaben mit. Auswahl
Wir beraten und Sie entscheiden, welche Vertragsform und -gestaltung für Ihr Investitionsvorhaben besonders geeignet ist. Danach erhalten Sie unser Leasing-Angebot, prüfen es und entscheiden sich für Ihre Angebots-Alternative. Angebot
Nach Ihrer Festlegung wird der Leasingvertrag abgeschlossen. Vertrag
Entweder: Wir schließen einen Kaufvertrag mit der Lieferfirma. Oder: Falls Sie bereits gekauft haben, verkaufen Sie an uns und wir überlassen Ihnen die Nutzung (sale and lease back). Wir bezahlen die Rechnung und sind Eigentümer des Objektes. Kauf
Sie nutzen das Anlagegut und führen an uns die monatlichen Leasingraten in der vereinbarten Höhe ab. Nutzung
Je nach Vertragsmodell haben Sie am Ende der vereinbarten Grundmietzeit die Wahl, das Anlagegut zurückzugeben oder zu erwerben. Unberührt davon bleibt das Andienungsrecht des Leasinggebers bei Teilamortisations-Verträgen. Rückgabe oder Erwerb

 

Erläuterung einiger Fachausdrücke:

Mobilien-Leasing-Erlaß des Bundesministers für Finanzen 4.71 u. 12.75

Dieser Leasing-Erlaß regelt die steuerrechtliche Zurechnung des Leasing-Gegenstandes beim Leasing-Geber sowie die ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter.


Vollamortisationsverträge

Ein Anlagegut gilt dann als vollamortisiert, wenn mit den vereinbarten Leasingraten der Neupreis und sämtliche Kosten des Leasinggebers gedeckt sind.


Leasingraten

Die Leasingrate ist der vereinbarte Betrag, der während der Vertragslaufzeit monatlich vom Leasingnehmer an den Leasinggeber gezahlt werden muß. Diese Rate ist eine feste und unveränderbare Größe und somit ein stabiler Kalkulationsfaktor.

 

Grundmietzeit (Erste Vertragslaufzeit)

Ein gültiger Leasingvertrag kommt erlaßkonform nur dann zustande, wenn er über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wird, die mindestens 40% und höchstens 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (siehe amtliche AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums) beträgt.


Teilamortisationsverträge

Bei einem Teilamortisationsvertrag werden der Neupreis und die Kosten des Leasinggebers bis zum Ende der Grundmietzeit nur teilweise gedeckt. Der vereinbarte oder kalkulierte Restwert wird im Leasingvertrag aufgeführt.


Sonderzahlung

Eine einmalige Sonderzahlung kann vereinbart werden. Sie wird am Beginn der Vertragslaufzeit fällig.

Leasing ist bestechend einfach

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