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Bizerba Presse-Info Nr. 118-98 Bizerba Industriewägetechnik: |
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Neue MID-Richtlinie umgesetzt |
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Automatische Bizerba-Waagen erfüllen Zulassungskriterien für alle EU-Mitgliedsstaaten Rechtzeitig zum Inkrafttreten der Europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) am 30. Oktober 2006 hat Bizerba die nun erforderlichen EU-Baumusterprüfbescheinigungen für die verschiedenen Typen automatischer Waagen erhalten. Erteilt wurden diese Bescheinigungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für selbsttätige Waagen (ST-A) mit ST-Auswerteterminal, Expressweigher (ST-EPW), Wägeschienenförderer (ST-WSF) und Dosierwaagen (ST-D) sowie für die vollautomatischen Preisauszeichner der GLM-I-Serie und die CWM-Kontrollwaagen.
Bizerba ist einer der ersten Hersteller automatischer Waagen, der die Kriterien der neuen Richtlinie erfüllt. Die zugelassenen Waagentypen können nun ohne weitere nationale Zulassungen in jedem EU-Mitgliedsstaat ver- und betrieben werden. Bei der raschen Umsetzung der Richtlinie profitierte Bizerba auch von der langjährigen Erfahrung mit einer entsprechenden Vorschrift für nicht-selbsttätige Waagen (Ladenwaagen), die bereits seit 1993 in Kraft ist. Ebenfalls bereits erfolgreich durchlaufen haben diese Bizerba Waagentypen das in der Richtlinie vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren mit abschließender Konformitätserklärung. Für die ST-D-Dosierwaagen mit den unterschiedlichen Dosierorganen, die nicht von Bizerba hergestellt, sondern kundenseitig beigestellt werden, wird die Baumusterprüfbescheinigung durch die Konformitätsbescheinigung einer benannten Stelle ergänzt.
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